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Hinweise zum Aufenthalt

In Jotunheimen und im Utladalen sind alle Besucher herzlich willkommen. Wir bitten Sie jedoch, Lager- und Rastplätze sauber und ordentlich zu hinterlassen und sich rücksichtsvoll gegenüber der Pflanzen- und Tierwelt, insbesondere Vögeln zu verhalten.
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Nasjonalparkstyret for Jotunheimen og Utladalen
Statsforvaltaren i Innlandet
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NO-2604 Lillehammer
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Das Allemannsretten (Jedermannsrecht)

Das Allemannsretten (Jedermannsrecht) ist ein altes Gewohnheitsrecht, das jedem unabhängig vom Grundeigentümer den freien Zutritt zur Natur – im Wald und Flur, an, in und auf Flüssen und Seen, in den Schären und in den Bergen gewährt. Ausgenommen ist bestelltes Land. Im Gegenzug fordert es den rücksichtsvollen Umgang mit der Natur und dass kein Abfall hinterlassen wird. Die Grundprinzipien des Allemannsretten wurden im Friluftsloven (dem norwegischen Gesetz über den Aufenthalt in der Natur) von 1957 formuliert. Als Grundregel gilt: Hinterlassen Sie die Natur so, wie Sie sie selbst gerne vorfinden möchten!

Drohnen
§ 3 Ziffer 7.3 der norwegischen Schutzvorschriften verbietet den Einsatz von Drohnen im Nationalpark und im Landschaftsschutzgebiet.

Zelt im Hochgebirge
Berge mit Steinhaufen.

Allemannsretten (Jedermannsrecht). Sie dürfen sich zu Fuß oder auf Skiern frei in der Natur bewegen, wobei Sie im Nationalpark nach Möglichkeit markierten Wege oder abgesteckten Loipen folgen sollten. Auf Pfaden und Wegen sind Reiten und Radfahren erlaubt. Zelten ist überall gestattet, solange zu bewohnten Häusern oder Hütten mindestens 150 Meter Abstand gehalten wird. Hinterlassen Sie den Platz sauber und ordentlich! An bewirtschafteten Hütten benutzen Sie bitte den ausgewiesenen Campingbereich (gegen Entgelt). Beeren und Pilze dürfen gesammelt und häufig vorkommende Blumen gepflückt werden. Bedrohte und unter Naturschutz stehende Pflanzen wie beispielsweise Orchideen dürfen nicht entnommen werden.

Steinmännchen (Steinwarten) sind Wegmarkierungen, die Ihnen auch an Tagen mit schlechter Sicht helfen sollen, nicht vom Weg abzukommen. Unterlassen Sie das Errichten neuer Steinmännchen, denn andere (u. a. auch die Bergrettung) könnten dadurch in die Irre geführt werden. Nehmen Sie bitte auch keine Steine von bestehenden Steinmännchen weg, denn viele von ihnen sind von kulturgeschichtlicher Bedeutung.

Nutzung von motorisierten Fahrzeugen. Motorisierte Fahrzeuge sind im Nationalpark grundsätzlich verboten. Das gilt auch für E-Bikes.

Kulturhistorische Stätten wie Grundmauern von Gebäuden und Fanggruben stehen unter Denkmalschutz. Das Entfernen von Steinen alter Mauern ist untersagt.

Halten Sie Jotunheimen sauber! Bitte hinterlassen Sie die Natur nach Ihrem Aufenthalt sauber und ordentlich und nehmen Sie Ihren Abfall wieder mit.

Offenes Feuer. Feuer machen ist im Winterhalbjahr zwischen dem 15. September und 15. April grundsätzlich gestattet, wobei die Waldbrandgefahr immer beachtet werden muss. In den übrigen Zeiten des Jahres dürfen Sie nur dann und an den Stellen Feuer machen, wenn und wo eine Brandgefahr ganz sicher ausgeschlossen werden kann. Informieren Sie sich über ggf. örtlich geltende Verbote. Bitte nehmen Sie bei der Suche nach Brennholz Rücksicht auf die Natur. Das Abbrechen von lebenden Ästen ist untersagt.

Jagd und Angeln. Angeln und Jagen ist im Nationalpark und angrenzenden Regionen nur mit gültigem Angel- bzw. Jagdschein gestattet. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist Angeln mit Angelrute kostenlos. Die Verwendung von lebenden Köderfischen ist verboten. Sie dürfen auch keine lebenden Fische oder nasses Angelgerät von dem einen zum einem anderen Gewässer mitnehmen.

Birkhuhn eiern auf dem Boden.
Frau und zwei Hunde in den Bergen.

Hunde im Nationalpark. Hunde sind im Nationalpark erlaubt, müssen aber im Zeitraum zwischen 1. April und 1. Oktober/1. November (örtliche Abweichungen) an der Leine geführt werden. Hundehalter sind verpflichtet, das ganze Jahr über Rücksicht auf wildlebende Tiere, Weidetiere und andere Menschen zu nehmen. Vor allem Rentiere sind im Winter und Frühjahr besonders anfällig für Störungen.

Die Leinenpflicht gilt auch für kleine und für sogenannte schafreine Hunde. Viele Vogelarten im Gebirge sind gefährdet. Sie sind oft Bodenbrüter und ziehen auch dort ihre Küken auf, wo sie freilaufenden Hunden gegenüber schutzlos ausgeliefert sind. Ein freilaufender Hund kann mit einem Biss den gesamten Bruterfolg des Jahres zerstören.

Kleidung und Ausrüstung.Das Wetter kann in den Bergen sehr plötzlich umschlagen. Auch im Sommer kommen Temperaturstürze vor, und es kann dichten Nebel geben. Der Winter kann viel Sonne und weite Sicht, aber auch kalten Wind, dichte Schneeverwehungen und White-outs bringen. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, Wetter, Gelände, Fitness und die eigenen Fähigkeiten selbst zu beurteilen und geeignete Kleidung und Ausrüstung für Ihre Tour auszuwählen. Der Aufenthalt in den Bergen kann Herausforderungen bringen. Eine Tour mit einem Bergführer gewährleistet Ihre Sicherheit, und außerdem erhalten Sie praktische Tipps.